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Gemeinschaft, die bewegt.

Funktionstraining

Die Deutsche Rheuma-Liga hat ein ganz spezielles Bewegungstraining für Rheumakranke entwickelt, das seit vielen Jahren mit großem Erfolg angeboten wird.

Funktionstraining ist gesetzlich als ergänzende Leistung zur Rehabilitation anerkannt und wird bei medizinischer Notwendigkeit durch Krankenkasse oder Rentenversicherung (bei Verordnung durch eine Rehabilitationseinrichtung) bezahlt.

Was bringt das Funktionstraining?

  • Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit.
  • Linderung von Schmerzen
  • Stärkung von Kraft, Ausdauer und Koordinationsfähigkeit 
  • Nachweislich positive Beeinflussung des Krankheitsverlaufs
  • Verbesserung der Leistungsfähigkeit

Wie wird es durchgeführt?

  • regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich
  • entweder im warmen Wasser (Warmwasser-Gymnastik, mind. 15 Minuten) oder als Gymnastik im Raum (Trockengymnastik, mind. 30 Minuten)
  • unter fachkundiger Anleitung von speziell in der Rheumatologie fortgebildeten Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Masseuren/med. Bademeistern
  • in kleinen Gruppen mit max. 15 Teilnehmern

So können Sie teilnehmen:

  • Jeder niedergelassene Arzt, jede Ärztin kann Funktionstraining verordnen. (Vordruck Nr. 56). Vor Beginn bedarf es der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse
  • Das Funktionstraining fällt nicht in das Heilmittelbudget des Arztes, da es als ergänzende Leistung zur Rehabilitation verordnet wird
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung wird Funktionstraining für 12 Monate (Richtwert), längstens bis zu 24 Monaten (Richtwert) geleistet
  • Auch nach ambulanten oder stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kann Funktionstraining (erneut) verordnet werden